Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen
Ab dem 01. Januar 2022 gilt für „Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst/Separatwachdienst“
eine Erhöhung um 1,9 % für die Lohngruppe § 2 II.1.
sowie für „Sicherheitsmitarbeiter im Interventionsdienst/Revierdienst“
eine Erhöhung um 1,9 % für die Lohngruppe § 2 I..
Hinzu kommt die Erhöhung des Nachtzuschlags auf 10%.
Die Vereinbarung wurde im Oktober 2021 zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Bundesverband und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Niedersachsen getroffen.