Nutzen Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen!
Voraussetzungen:
Für Handwerkerleistungen/haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z.B. Reinigen der Fenster durch einen Glasreiniger), kann der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden (§ 35 a Abs. 2 EStG). Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 % von max. 20.000 Euro) gewährt.